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Insolvenzverwalterliste
Eintragung in die Insolvenzverwalterliste
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Eintragung in die Insolvenzverwalterliste
Um sich in die Insolvenzverwalterliste des BM für Justiz
einzutragen
bzw.
eine weitere Person (zB Mitarbeiter) bei einem Eintrag hinzuzufügen
, benötigen Sie
sowie die weitere Person
eine
aktivierte Bürgerkarte
oder eine
aktivierte Handy-Signatur
und müssen im Zuge der Selbstwartung Ihr Geburtsdatum und Emailadresse eintragen.
Eine Anleitung finden Sie
hier
.
Wenn Sie
noch nie in die Insolvenzverwalterliste eingetragen
waren, folgen Sie bitte diesem Link:
Ersteintragung
.
Wenn Sie
bereits in die Insolvenzverwalterliste eingetragen
sind und
weitere Personen
(z.B. Mitarbeiter oder Kanzleipartner) für den Zugriff berechtigen wollen, klicken Sie auf
Berechtigungen
!
Stand 30.06.2021
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