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Diese Seite ist nur für Insolvenzverwalter vorgesehen!

Eintragung in die Insolvenzverwalterliste

Um sich in die Insolvenzverwalterliste des BM für Justiz einzutragen bzw. eine weitere Person (zB Mitarbeiter) bei einem Eintrag hinzuzufügen, benötigen Sie sowie die weitere Person eine aktivierte Bürgerkarte oder eine aktivierte Handy-Signatur und müssen im Zuge der Selbstwartung Ihr Geburtsdatum und Emailadresse eintragen.

Eine Anleitung finden Sie hier.


Wenn Sie noch nie in die Insolvenzverwalterliste eingetragen waren, folgen Sie bitte diesem Link: Ersteintragung.


Wenn Sie bereits in die Insolvenzverwalterliste eingetragen sind und weitere Personen (z.B. Mitarbeiter oder Kanzleipartner) für den Zugriff berechtigen wollen, klicken Sie auf Berechtigungen!


Stand 30.06.2021

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