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Diese Seite ist nur für Insolvenzverwalter vorgesehen!

Ersteintragung in die Insolvenzverwalterliste

Bitte registrieren Sie sich NICHT neu, wenn Sie schon in die Insolvenzverwalterliste eingetragen sind!


Um sich in die Insolvenzverwalterliste des BM für Justiz einzutragen bzw. eintragen zu lassen, benötigen Sie eine aktivierte Bürgerkarte oder eine aktivierte Handy-Signatur.

Erstbeschaffung eines Bürgerkarte oder Handy-Signatur

Beschaffen Sie sich eine Bürgerkarte oder eine Handy-Signatur. Testen Sie die Funktionalität nach dieser Anleitung.

Erstregistrierung (Neueintragung) in der Insolvenzverwalterliste

Wenn Sie noch nie in die Insolvenzverwalterliste eingetragen waren, können Sie sich mit Ihrer Bürgerkarte oder Ihrer Handy-Signatur selbst registrieren.

Freischaltung Ihres Antrags

Bitte vergessen Sie nicht, Ihren Eintrag freizuschalten! Steigen Sie in die Wartung Ihrer persönlichen Daten ein und setzen Sie auf der 3. Karteikartenseite ("Insolvenzverwalterliste") die Auswahl auf "Ja".

Wenn Sie in die Insolvenzverwalterliste eingetragen sind und weitere Personen (z.B. Mitarbeiter oder Kanzleipartner) berechtigen wollen, klicken Sie auf Berechtigungen!


Stand 30.06.2021

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