Diese Seite ist nur für Insolvenzverwalter vorgesehen!
Sodann wird Ihnen bei installierter Bürgerkartenumgebung die Möglichkeit zur Anmeldung mit Bürgerkarte angezeigt. Falls Ihnen "Anmelden mit Bürgerkarte" nicht angeboten wird, haben Sie nicht die aktuelle Ungebung installiert. Die Informationen zu der aktuellen Version sind hier aufgelistet: https://www.buergerkarte.at/downloads-karte.html Seit Sommer 2022 können Anwender:innen mit Handy-Signatur in der App „Digitales Amt“ auf die ID Austria umsteigen. Der Parallelbetrieb zwischen der ID Austria und der Handysignatur / Bürgerkarte läuft voraussichtlich noch bis Mitte des Jahres 2023. Bis dahin sind Anmeldungen mit Handysignatur / Bürgerkarte weiterhin uneingeschränkt möglich. Mit Beendigung des Parallelbetriebs wird zukünftig die Handysignatur in ihrer jetzigen Form und die physische Bürgerkarte zur Authentifizierung und Anmeldung nicht mehr unterstützt. Alternativ zur Nutzung des Smartphones gibt es die Möglichkeit ID Austria auch mit einem FIDO-Sicherheitsschlüssel anstelle eines Smartphones zu registrieren und zu verwenden. Detaillierte Informationen dazu können auf der ID Austria Infoseite auf oesterreich.gv.at (https://www.oesterreich.gv.at/id-austria.html) nachgelesen werden.
Stand 22.12.2022